Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländern können in Notlagen nicht außerhalb Europas in Botschaften die Einreise in ein EU-Land beantragen. Das entschied der EuGH.
EU-Staaten müssen Asylsuchenden in Notlagen in ihren Botschaften kein humanitäres Visum ausstellen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ein entsprechendes EU-Gesetz gebe es nicht. Vielmehr stehe es den Mitgliedstaaten frei, ihre Einreisevisa nach nationalem Recht zu vergeben, urteilten die Richter (Az: C-638/16).
Der EuGH gab damit dem belgischen Ausländeramt recht und widersprach überraschend der Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi, der in seinem Schlussantrag für humanitäre Visa plädiert hatte. In vielen Fällen schließen sich die Richter der Einschätzung des Generalanwalts an.
“Der EuGH hat den Status quo bestätigt”, sagte der Konstanzer
Europarechtler Daniel Thym ZEIT ONLINE. Wenn man sich die Rechtsentwicklung der
vergangenen 30 Jahre anschaue, sei das Urteil konsequent. “Alles andere
wäre eine Revolution gewesen, weil es das Asylrecht konsequent
entterritorialisiert hätte”, sagt Thym. Die Mitgliedstaaten dürften auch
künftig Flüchtlinge freiwillig zum Beispiel im Rahmen von
Resettlement-Programmen aufnehmen oder humanitäre Visa vergeben, aber
sie müssten es eben nicht.
In dem Fall vor dem EuGH ging es um eine syrische Familie, die im Oktober 2016 in der belgischen Botschaft im Libanon Visa für Belgien beantragt hatte.
Das Ehepaar mit drei kleinen Kindern war aus dem lange umkämpften
Aleppo geflohen und wollte nach Europa.
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Deutschland — in German Europäischer Gerichtshof: EU-Staaten müssen keine humanitären Visa ausstellen