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Meinungsfreiheit: Obama ja, Erdoğan nein?

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Türkische Politiker wollen in Deutschland für eine noch autoritärere Türkei werben. Das mag für den Einzelnen unerträglich sein. Aber eine Demokratie muss das aushalten.
Nun durfte der türkische Wirtschaftsminister Nihat Zeybekçi doch in Deutschland für die äußerst umstrittene Verfassungsreform und die zunehmend repressive Politik seines Präsidenten werben. Am Sonntag trat Zeybekçi erst in Leverkusen und dann in einem Kölner Hotel auf.
Es ist in der Tat sehr schwer erträglich, wenn türkische Politiker hierzulande für ein Präsidialsystem Partei ergreifen, das die Türkei noch autoritärer und illiberaler machen wird. Aber “schwer erträglich” ist kein rechtliches Kriterium für ein Auftrittsverbot.
Gemäß der deutschen Verfassung dürfen grundsätzlich auch ausländische Politiker in Deutschland für ihre Belange Wahlkampf machen, das ist von der Meinungsfreiheit geschützt. Sie garantiert allen Menschen, also auch Besuchern aus dem Ausland, ihre Ansichten frei bekunden zu dürfen. Artikel 5 des Grundgesetzes ist ein sogenanntes Jedermannsrecht und sagt: “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. ”
Dieses Recht dürfen ausländische Politiker auch auf einer Versammlung für sich in Anspruch nehmen, also auch auf einer eigens für sie einberufenen Kundgebung. Nach Artikel 8 Grundgesetz steht das Versammlungsrecht zwar nur Deutschen zu. “Alle Deutschen”, steht da, “haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. ” Manche behaupten deshalb auch, mit dieser Einschränkung wollte das Grundgesetz verhindern, dass fremde politische Konflikte hierzulande ausgetragen werden.

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