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NSU-Prozess: Beate Zschäpes Pflichtverteidiger beantragen Abberufung

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Im Verfahren um die NSU-Mordserie haben drei der vier Pflichtverteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe ihre Entlassung aus dem Prozess beantragt.
Eine Fortsetzung ihrer Tätigkeit in dem Verfahren sei für sie “auch in persönlicher Hinsicht nicht mehr zumutbar”, schrieben die Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm am Montag. Sie reagierten damit auf einen Brief Zschäpes an den 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts, in dem sie sich von mehreren Befangenheitsanträgen distanzierte, die Anwälte außerhalb der Verhandlung vergangene Woche in ihrem Namen gestellt hatten.
In einem Schreiben an das Gericht machten Heer, Stahl und Sturm geltend, sie seien von einem Einverständnis Zschäpes mit ihrem Vorgehen ausgegangen. Das hätten sie einer E-Mail und Telefonaten mit Rechtsanwalt Mathias Grasel entnommen.

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