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4800 Euro Strafe für Hetze gegen Claudia Roth

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Wegen Gewaltdrohungen gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth im Internet ist ein Mann in Berlin verurteilt worden. Er hatte den Prozess durch einen Einspruch gegen einen Strafbefehl erzwungen.
Für einen Facebook-Nutzer haben zwei Hasspostings gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth ein teures Nachspiel: Gegen den 57-Jährigen wurde eine Geldstrafe von 4800 Euro verhängt. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Mann am Dienstag der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten sowie der Beleidigung schuldig. In einem seiner Einträge habe Andreas M. dazu aufgefordert, Roth „aufzuhängen“. Der Angeklagte aus Mecklenburg-Vorpommern folgte dem Prozess, den er durch Einspruch gegen einen zunächst erlassenen Strafbefehl erzwungen hatte, zunächst schweigend und mit verschränkten Armen. Erst kurz vor dem Urteil erklärte er gereizt: „Das mit dem Aufhängen ist doch nur lapidar dahingesagt.“ Es sei nicht ernst gemeint gewesen. „Die Beleidigung schon.“
Ein anderer Facebook-Nutzer hatte im Oktober 2015 mit einer Anzeige das Verfahren gegen Andreas M.

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