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Verbraucher – Heimleiter plant Bestattung: Sozialhilfeträger muss zahlen

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Gießen (dpa/tmn) – Wenn ein mittelloser Heimbewohner stirbt, ist das Pflegeheim dazu verpflichtet, für eine Bestattung zu sorgen. Dies gilt für den Fall, dass
Gießen (dpa/tmn) – Wenn ein mittelloser Heimbewohner stirbt, ist das Pflegeheim dazu verpflichtet, für eine Bestattung zu sorgen. Dies gilt für den Fall, dass keine Angehörigen verpflichtet werden können. Die Kosten für die Bestattung kann das Heim dann vom Sozialhilfeträger verlangen.
Der Fall: Ein Pflegeheim organisierte die Bestattung einer verstorbenen Heimbewohnerin und beauftragte ein Bestattungsunternehmen. Dieses stellte dem Heim hierfür eine Rechnung aus. Das Heim verlangte vom Landeswohlfahrtsverband die Erstattung der Kosten – abzüglich eines noch vorhandenen Vermögens von knapp 600 Euro. Der Wohlfahrtsverband weigerte sich, die Kosten zu übernehmen und verwies auf in Anspruch zu nehmende Angehörige.

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