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Tödliche Fahrt in Menschenmenge: Rentner muss nicht ins Gefängnis

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Weil ein betagter Autofahrer Gas und Bremse seines Automatikautos verwechselt, sterben im Mai 2016 in Bad Säckingen zwei Menschen. Es gibt viele Verletzte. Ein Jahr später spricht das Gericht ein mildes Urteil.
Weil ein betagter Autofahrer Gas und Bremse seines Automatikautos verwechselt, sterben im Mai 2016 in Bad Säckingen zwei Menschen. Es gibt viele Verletzte. Ein Jahr später spricht das Gericht ein mildes Urteil.
Für seine tödliche Irrfahrt in der Fußgängerzone von Bad Säckingen muss der inzwischen 85 Jahre alte Autofahrer nicht ins Gefängnis. Als er Gas und Bremse seines Automatikautos verwechselte und der Wagen unkontrolliert in eine Menschenmenge raste, habe er sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, entschied das örtliche Amtsgericht.
Es verurteilte den Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Er darf sich außerdem nicht mehr ans Steuer eines Autos setzen und muss 1500 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen. Der Rentner hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt sowie Opfer und deren Angehörige um Verzeihung gebeten.

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