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Arbeit: Aus fristloser kann ordentliche Kündigung werden

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Siegburg (dpa/tmn) – Eine unwirksame fristlose Kündigung kann unter Umständen in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden. Denn die Formulierung ‘mit
Siegburg (dpa/tmn) – Eine unwirksame fristlose Kündigung kann unter Umständen in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden. Denn die Formulierung “mit sofortiger Wirkung” mag nicht gültig sein – sie zeigt aber, dass sich ein Arbeitgeber so schnell wie möglich von einem Mitarbeiter trennen will.
Kläger in dem Fall war ein Angestellter, der von seinem Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung erhielt. Das Arbeitsverhältnis wurde “mit sofortiger Wirkung” beendet. Allerdings war die außerordentliche Kündigung in diesem Fall unwirksam. Da der Arbeitgeber nicht gleichzeitig noch ordentlich gekündigt hatte, hielt der Mitarbeiter die Kündigung insgesamt für unwirksam – und zog vor das Amtsgericht Siegburg.

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