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Arbeit – Diskriminierung im Job: So können sich Opfer wehren

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Bremen (dpa/tmn) – Der Chef will einen befristeten Vertrag nicht verlängern. Zunächst begründet er dies mit der Schwangerschaft der Frau – eine
Bremen (dpa/tmn) – Der Chef will einen befristeten Vertrag nicht verlängern. Zunächst begründet er dies mit der Schwangerschaft der Frau – eine Diskriminierung. Betroffene sollten in so einem Fall schnell handeln.
Denn grundsätzlich können Opfer einer Diskriminierung Schadenersatz und Entschädigung verlangen. Allerdings müssen sie ihre Forderung rechtzeitig stellen – diese also innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten am besten schriftlich bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Darauf macht die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin aufmerksam (Ausgabe Mai/Juni 2017) .
In dem genannten Beispiel schob der Arbeitgeber nach der Beschwerde wegen Diskriminierung plötzlich die schlechte Arbeitsleistung der Frau vor.

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