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Haftstrafe für Rapperin: Schwesta Ewa verurteilt

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Sie gesteht vor Gericht “Ausraster”, bestreitet aber, junge Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben. Trotzdem verhängt das Gericht gegen Rapperin Schwesta Ewa eine Haftstrafe.
Sie gesteht vor Gericht “Ausraster”, bestreitet aber, junge Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben. Trotzdem verhängt das Gericht gegen Rapperin Schwesta Ewa eine Haftstrafe.
Die Rapperin Schwesta Ewa ist in Frankfurt/Main zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Die 32-Jährige war wegen Zuhälterei, Menschenhandel, gefährlicher Körperverletzung und Steuerhinterziehung angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb vier Jahre und drei Monate Haft gefordert.
Die Rapperin soll junge Frauen zur Prostitution gezwungen haben. Die Musikerin habe ihren Bekanntheitsgrad bewusst ausgenutzt, “um die Mädchen um den Finger zu wickeln”, so die Anklage. Vier Zeuginnen hatten vor Gericht dagegen bestritten, gezwungen worden zu sein.
“Die Mädchen haben mich wegen der Prostitution von sich aus gefragt, die wussten ja davon”, hatte Ewa M.

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