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Oberverwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist europarechtswidrig

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Wenige Tage bevor die Provider damit beginnen müssen, Daten zu ihren Nutzern wochenlang zu speichern, hat das Oberverwaltungsgericht NRW die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung nun kassiert. Sie widerspreche aktuellem Europarecht.
Wenige Tage bevor die Provider damit beginnen müssen, Daten zu ihren Nutzern wochenlang zu speichern, hat das Oberverwaltungsgericht NRW die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung nun kassiert. Sie widerspreche aktuellem Europarecht.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat die neu geregelte Vorratsdatenspeicherung wenige Tage vor Beginn ihrer Gültigkeit für europarechtswidrig erklärt (Az. 13 B 238/17) . Das Ende 2015 in Kraft getretene Gesetz schreibt Zugangsanbietern vor, ab dem 1. Juli Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang zu speichern. Der nun ergangene Beschluss beruht auf einem Verfahren, das der Münchner Zugangsanbieter Spacenet angestrengt hatte. Einen Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht Anfang des Jahres noch abgelehnt.

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