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OGH: Banken dürfen nachträglich keine Zinsuntergrenze einziehen

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Ein nachträgliches einseitiges “Einfrieren” des Zinsindikators bei 0 Prozent ist nicht zulässig. Die Kreditnehmer können Geld von den Banken zurückfordern.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Entscheidung gefällt, die viele Kreditnehmer freuen dürfte: Demnach war es unzulässig, dass viele Banken bei variablen Zinsen, die sich aus einem Indikator und einem Aufschlag zusammensetzen, nachträglich eine Untergrenze eingezogen haben. Das teilte die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich am Freitag mit.
In vielen Kreditverträgen besteht der Sollzinssatz aus dem Zinsindikator, etwa dem Euribor, plus einem vereinbarten Aufschlag. Weil mittlerweile alle maßgeblichen Zinsindikatoren negativ sind, haben fast alle österreichischen Banken eine Zinssatzuntergrenze in Höhe des vereinbarten Aufschlags eingeführt.

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