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Prozesse: Anklage sieht Vorwürfe gegen NSU-Mitangeklagte bestätigt

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München (dpa) – Im NSU-Prozess sieht die Bundesanwaltschaft den Vorwurf der Beihilfe zum Mord gegen die beiden Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. ‘in
München (dpa) – Im NSU-Prozess sieht die Bundesanwaltschaft den Vorwurf der Beihilfe zum Mord gegen die beiden Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. “in vollem Umfang bestätigt”.
Das sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten vor dem Münchner Oberlandesgericht, am mittlerweile vierten Tag des Anklage-Plädoyers. Inzwischen steht fest, dass die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer erst nach der Sommerpause des Gerichts beenden wird.
Nach Überzeugung der Ankläger steht fest, dass Wohlleben und S. Anfang 2000 eine Waffe mit Schalldämpfer für die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe besorgt haben. Mit dieser Pistole vom Typ Ceska soll die Terrorzelle “Nationalsozialistischer Untergrund” zwischen 2000 und 2006 neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft erschossen haben. Nur für den Mord an einer Polizistin nutzte das Trio eine andere Waffe.
Wohlleben und S. hätten die “naheliegende Möglichkeit” erkannt, dass die Pistole benutzt werden würde, um damit Menschen nichtdeutscher Herkunft zu erschießen, betonte Weingarten. Und dennoch hätten die Angeklagten die Waffe damals beschafft, weil sie sich dem Auftrag der drei Untergetauchten “unbedingt verpflichtet” fühlten. Wohlleben sei zudem “steuernde Zentralfigur” der Jenaer Unterstützerszene gewesen. Dieser sitzt wie Zschäpe schon seit 2011 in Untersuchungshaft.
Carsten S., der vor längerer Zeit aus der Neonazi-Szene ausgestiegen ist, hatte bereits zu Prozessbeginn 2013 umfangreich ausgesagt. Er räumte ein, die Waffe in einem Jenaer Szeneladen gekauft und zu Mundlos und Böhnhardt gebracht zu haben.

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