Home Deutschland Deutschland — in German Arbeit – Gesellschafter bei Konkurrenzfirma: Fristlose Kündigung

Arbeit – Gesellschafter bei Konkurrenzfirma: Fristlose Kündigung

241
0
SHARE

Kiel/Berlin (dpa/tmn) – Ein Arbeitnehmer, der als Gesellschafter an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt ist, kann damit gegen das Verbot der
Kiel/Berlin (dpa/tmn) – Ein Arbeitnehmer, der als Gesellschafter an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt ist, kann damit gegen das Verbot der Konkurrenztätigkeit verstoßen. Das geht nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Geklagt hatte ein Mann, der in leitender Funktion bei einem Dienstleister arbeitete, der vor allem für Telekommunikationsunternehmen tätig war. Gleichzeitig war er zur Hälfte an einem Unternehmen mit ähnlichen Dienstleistungen beteiligt, ohne dass er seinen Arbeitgeber darüber informiert hatte. Als dieser davon erfuhr, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos – obwohl das Arbeitsverhältnis ohnehin zum Monatsende enden sollte.

Continue reading...