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Datenschutz: Aktivist Schrems kann Facebook in Österreich verklagen

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Der Datenschützer darf trotz seiner gewerblichen Ausrichtung in Österreich gegen Facebook klagen. Laut einem EU-Gutachter sei jedoch keine Sammelklage zulässig.
Der österreichische Datenschützer Max
Schrems kann nach Einschätzung eines Rechtsgutachters am Europäischen
Gerichtshof (EuGH) in Österreich gegen Facebook
klagen. Dabei kann er allerdings nicht auch die Rechte anderer
österreichischer Verbraucher geltend machen, erklärte der
EuGH-Generalanwalt Michal Bobek in Luxemburg (siehe PDF).
Schrems hatte in
Österreich eine Sammelklage gegen Facebook Ireland eingereicht. Der
Kritiker des sozialen Netzwerks begründete die Klage mit angeblichen
Verstößen gegen österreichische, irische und europäische
Datenschutzregeln. Deshalb forderte er die Feststellung, ob gewisse
Vertragsklauseln unwirksam sind und forderte den Konzern zudem auf, die
Verwendung der Daten zu unterlassen und Schadenersatz zu leisten.
Facebook argumentierte hingegen, die österreichischen Gerichte seien nicht für diese internationale
Klage zuständig. Schrems sei beruflich für den Datenschutz aktiv und
müsse daher in Irland klagen. Dabei beruft sich das Facebook auf die
eigenen Geschäftsbedingungen, wonach der Firmensitz als Gerichtsstandort
gilt.

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