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Misshandlung: Geldstrafe für Großmutter

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Das Amtsgericht St. Georg hat eine 57-Jährige zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Die Frau hatte ihre siebenjährige Enkelin während einer S-Bahn-Fahrt in Hamburg misshandelt.
Wegen der Misshandlung ihrer Enkelin hat das Amtsgericht St. Georg am Donnerstag eine 57-Jährige zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau im Oktober 2015 das siebenjährige Mädchen in einer Hamburger S-Bahn gewaltsam unter ihren Gehwagen gedrückt.
Der demütigende Umgang mit dem Kind hatte zwei Zeuginnen so schockiert, dass sie die Polizei verständigten. Die Ermittler fahndeten mit einem Überwachungsfoto öffentlich nach der Frau, woraufhin sich die 57-Jährige stellte. Ein Schuldeingeständnis gab es aber nicht. Im Prozess sagte die Angeklagte, sie habe ihre Enkelin vielleicht etwas ruppig angefasst. Mehr nicht. Gegen einen Strafbefehl wegen Nötigung und körperlicher Misshandlung legte sie Einspruch ein.

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