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Bundestag: Vorsitz des Rechtsausschusses geht an die AfD

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Die AfD kann die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse für Haushalt, Tourismus sowie Recht und Verbraucherschutz stellen. Darauf haben sich die Fraktionen geeinigt.
Die drei Bundestagsausschüsse, in denen die AfD den Vorsitzenden stellen kann, stehen fest. Die Fraktionsführungen im Bundestag einigten sich darauf, dass die AfD den Vorsitz im Haushaltsausschuss, im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie im Tourismusausschuss stellen kann.
Für den Vorsitz sind nach Informationen von ZEIT ONLINE erste Namen im Gespräch, nominiert werden sollen sie im Verlauf des Nachmittags. Für den Vorsitz des Haushaltsausschusses könnte die Fraktion den Finanzfachmann Peter Boehringer nominieren. Den Vorsitz des Rechtsausschusses dürfte der bisherige Oberstaatsanwalt Roman Reusch einnehmen.
Reusch war vergangene Woche als Kandidat der AfD-Fraktion für einen Sitz im Kontrollgremium für die Geheimdienste durchgefallen. Ihm wird vorgeworfen, sich mit scharfen Worten und pauschalisierend über die Kriminalität von Migranten geäußert zu haben. Die Fraktion hat Reusch bereits nominiert – ob die Ausschussmitglieder ihn dann tatsächlich zum Vorsitzenden wählen, wird sich bei der konstituierenden Sitzung zeigen. Die ist voraussichtlich für den 31. Januar angesetzt.
Die Fraktion beschloss zudem, welche Abgeordneten sie in welchen der 23 Ausschüsse entsenden will.

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