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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Diesel-Fahrverbote

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute darüber, ob Fahrverbote für Dieselautos in Städten rechtlich zulässig sind. Ein Urteil bereits am
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute darüber, ob Fahrverbote für Dieselautos in Städten rechtlich zulässig sind. Ein Urteil bereits am Donnerstag gilt als möglich. Es könnte eine bundesweite Signalwirkung haben. Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nicht darüber, ob Fahrverbote einzuführen sind. Es geht in Leipzig um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.
Verhandelt wird über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf.

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