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Diesel-Fahrverbote drohen: Darum geht es vor dem Bundesverwaltungsgericht

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Am heutigen Donnerstag wird das Bundesverwaltungsgericht wahrscheinlich entscheiden, ob in Düsseldorf und anderen Städten Fahrverbote wegen zu hoher Abgasbelastung eingeführt werden dürfen. Wir erklären, was auf Betroffene zukommt.
Ein für Donnerstag erwartetes Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig könnte Schockwellen durch Deutschland jagen. Das Gericht wird überprüfen, ob zwei für Düsseldorf und Stuttgart gefällte Urteile rechtsgültig sind. Darin waren die beiden Städte von lokalen Gerichten verdonnert worden, Fahrverbote für Dieselautos zu prüfen, damit die von der Europäischen Union (EU) vorgegebenen Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden.
Die Lobby-Organisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Urteile erwirkt. Kommt es nun zur Freigabe für mögliche Fahrverbote, wären dutzende Kommunen und wohl auch Millionen Autofahrer betroffen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu dem Streit.
Seit Jahren werden in vielen Städten die Grenzwerte für Stickoxide (NO2) nicht eingehalten. Die Belastung ist zwar gesunken, doch weiterhin werden die von der EU vorgegebenen Werte von maximal 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft in rund 70 Städten überschritten – in NRW beispielsweise im Jahresdurchschnitt 2017 in Köln (Spitzenreiter), Düsseldorf, Dortmund, Oberhausen, Wuppertal, Hagen, Aachen, Leverkusen, Gießen, Solingen und Essen. In Bonn und Neuss gilt ein Überschreiten auch als wahrscheinlich, die Daten stehen aber noch aus.
Stickoxide (NOx) sind Gase, die in höherer Konzentration giftig sind. Sie können Atemwege und Augen reizen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenprobleme auslösen. Rund 6000 Menschen in Deutschland sterben einer Studie des Umweltbundesamts zufolge pro Jahr vorzeitig an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die von Stickstoffdioxid ausgelöst werden.
Weil der Verkehr zu rund 60 Prozent zur NO2-Belastung beiträgt und davon wiederum die Dieselautos 72,5 Prozent ausmachen, halten viele Experten ein konsequentes Reinhalten der Luft ohne radikale Maßnahmen beim Dieselverkehr für fast unmöglich. “Es sind entweder Fahrverbote für ältere Diesel notwendig, um die Gesundheitsvorgaben zu erfüllen, oder wir brauchen eine Umrüstung von Millionen älterer Dieselautos”,sagt der Duisburger Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer. Dies bestätigt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages: “Ich würde mich wundern, wenn wir an Fahrverboten vorbeikommen würden.”
Auch in den ersten sechs Wochen dieses Jahres wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid-Belastungen in vielen Städten überschritten, wenn auch nicht so schlimm wie im Vorjahreszeitraum. Nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) bezieht sich der Grenzwert von 40 µg/m3 (Mikrogramm pro Kubikmeter) auf ein Jahresmittel des gesamten Kalenderjahres. Zum jetzigen Zeitpunkt sei daher eine Prognose noch nicht möglich.
Experten rechnen mit einigen Monaten Übergangszeit. Das Bundesverwaltungsgericht kann nicht selbst Fahrverbote verhängen, aber es würde die Vorgaben örtlicher Verwaltungsgerichte zu den Luftreinhalteplänen in Stuttgart und Düsseldorf abnicken.

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