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Diesel-Fahrverbote: Gericht vertagt Entscheidung

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Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag die Verhandlung über Diesel-Fahrverbote in Städten begonnen. Die Entscheidung fällt nun doch erst kommende Woche.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag die Verhandlung über Diesel-Fahrverbote in Städten begonnen. Die obersten Verwaltungsrichter prüfen, ob ein solches Verbot rechtlich zulässig ist. Am Nachmittag gab das Gericht bekannt, dass die Entscheidung erst am 27. Februar verkündet werde. Das Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert als vorgesehen. Die Entscheidung könnte eine bundesweite Signalwirkung haben.
Falls das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass Städte generell Fahrverbote verhängen dürfen, wird es im Norden wohl Folgen für die Halter von älteren Diesel-Wagen haben. Ihnen könnte die Durchfahrt von stark mit Stickoxiden belasteten Stadtgebieten verwehrt werden. Konkret geht es um Fahrzeuge, die Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen.
So könnten Durchfahrtsbeschränkungen in Hamburg bereits innerhalb weniger Wochen kommen. Im Luftreinhalteplan von 2017 sind zwei vielbefahrene Strecken ausgemacht, auf denen Fahrverbote greifen könnten: Teile der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße. Laut Hamburger Umweltbehörde könnten unmittelbar nach der Leipziger Entscheidung Verbotsschilder – auch mit Hinweisen auf Ausweich-Routen – bestellt und aufgestellt werden.

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