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Gericht vertagt Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten

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Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung zu möglichen Diesel-Fahrverboten vertagt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet sein Urteil zur Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten erst in der kommenden Woche. Der Senat wolle die vorliegenden Fragen „gründlich beraten“, daher werde an diesem Donnerstag keine Entscheidung mehr verkündet, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher in Leipzig. Das Urteil wird demnach am Dienstag, 27. Februar, verkündet.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Reihe von Städten: Sie will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten geurteilt, dass dazu auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten.

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