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Urteil in Berufungsprozess um Erdogan-Schmähgedicht wird am 15. Mai verkündet

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Der Streit um das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan ist am Dienstag vor dem Hamburger
Der Streit um das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan ist am Dienstag vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) in eine neue Runde gegangen. Zu Beginn des Berufungsprozesses deutete der Vorsitzende Richter Andreas Buske an, dass sein Senat dem Urteil der Vorinstanz folgen und bestimmte Teile des Textes verbieten könnte. Das Urteil fällt am 15. Mai.
Das Hamburger Landgericht sei für seine Entscheidung, das Gedicht unter Verweis auf Persönlichkeitsrechte Erdogans in weiten Teilen zu verbieten, vielfach kritisiert worden, sagte Buske. Das habe seinen Senat “nachdenklich” gemacht. “Gleichwohl kann es sein, dass wir aus Sicht der Kritiker denselben Fehler nochmal machen.” Auch Satirefreiheit sei “nicht grenzenlos”, etwa im Konflikt mit der Menschenwürde.

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