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BGH-Urteil: Sparkassen-Kundin unterliegt im Formularstreit

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In Formularen darf auch künftig ausschließlich die männliche Form verwendet werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage einer Sparkassen-Kundin zurück.
Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof und wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück, die auch in unpersönlichen Vordrucken als “Kundin” und nicht als “Kunde” angesprochen werden wollte.
Die Klägerin, die 80-jährige Marlies Krämer, hatte die Entscheidung nach eigenen Worten “mit Lampenfieber” von zu Hause aus verfolgt. Sie hatte argumentiert, sie fühle sich von männlichen Formulierungen wie “Kunde” oder “Kontoinhaber” nicht angesprochen. Dem folgten die Richter nicht. Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde Krämer nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt, heißt es in der Entscheidung. Die Anrede “Kunde” für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Hätte die Klägerin recht bekommen, hätten über 800 verschiedene Sparkassen-Formulare umgeschrieben werden müssen.

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