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BGH: Verstoßen Werbeblocker im Internet gegen Rechte?

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Nach mehreren Verfahren im Streit um Werbeblocker im Internet steht eine erste höchstrichterliche Entscheidung bevor. In der Verhandlung vor dem
Nach mehreren Verfahren im Streit um Werbeblocker im Internet steht eine erste höchstrichterliche Entscheidung bevor. In der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wurde am Donnerstag deutlich, dass es um eine schwierige Abwägung unterschiedlicher Interessen geht. Das Medienunternehmen Axel Springer geht gegen den Anbieter des Werbeblockers Adblock Plus, Eyeo, vor. Der Verlag sieht sein Geschäftsmodell durch das Unterdrücken von Werbung auf seinen Internetseiten gefährdet und hält die Geschäftspraktiken von Eyeo für unlauter. Ob ein Urteil noch am Donnerstag verkündet wird, war zunächst unklar. (I ZR 154/16)
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte es für beide Seiten einen Teilerfolg gegeben. Das OLG hatte keine Einwände gegen das sogenannte Blacklisting, mit dem Werbung blockiert wird, befand aber das sogenannte Whitelisting für rechtswidrig.

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