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EuGH: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Konfession nicht immer fordern

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ZEIT ONLINE| Nachrichten, Hintergründe und Debatten
Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern. Das hat der Europäische Gerichtshof zu einem Fall aus Deutschland entschieden.
Konkret ging es um eine konfessionslose
Frau, die sich auf eine für 18 Monate befristete Referentenstelle bei
der privatrechtlich organisierten Diakonie bewirben hatte. In der
Stellenanzeige hieß es, dass die Mitgliedschaft in einer evangelischen
oder einer anderen christlichen Kirche in Deutschland für eine
Anstellung bei der Diakonie vorausgesetzt werde. Da die Frau
konfessionslos war, wurde sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch
eingeladen. Sie sah sich benachteiligt und klagte wegen religiöser
Diskriminierung auf eine Entschädigung von 10.

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