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5G: Bundesnetzagentur stellt Rahmenbedingungen für Frequenzversteigerung vor

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Die von der Bundesnetzagentur vorgelegten Eckpunkte zur Versteigerung von 5G-Frequenzen könnten Mobilfunkanbieter ohne eigenes Netz benachteiligen.
Die Bundesnetzagentur hat konkrete Bedingungen für die 2019 geplante Versteigerung der begehrten 5G-Mobilfunkfrequenzen vorgelegt. Die Netzbetreiber sollen demnach bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgen. Das geht aus einem Beschluss der Präsidentenkammer der Netzagentur hervor, der am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Zuvor hatte das Handelsblatt darüber berichtet. Kleinere Mobilfunkanbieter ohne eigenes Netz dürften es schwer haben, denn National Roaming wird ausgeschlossen.
Ein Sprecher der Netzagentur bestätigte auf Anfrage, dass die Behörde Eckpunkte an ihren Beirat übermittelt habe. “Wir machen anspruchsvolle Auflagen für eine Verbesserung der Netzabdeckung”, teilte er mit.
98 Prozent der Haushalte klingen nach einer großflächigen Abdeckung, doch handelt es sich bei den verbleibenden zwei Prozent um schwer zugängliche Haushalte, meist in ländlichen Regionen, in denen sich der Ausbau für die Konzerne kaum rechnet. Über die Erschließung dieser Gegenden hatte es in der Vergangenheit immer wieder Streit gegeben.
Da alle Netzbetreiber, die einen Zuschlag für 5G erhalten, diese Auflage erfüllen müssten, geht die Bundesnetzagentur aber davon aus, dass der Anteil der versorgten Haushalte dann mehr als 98 Prozent beträgt.
An Bahnstrecken mit hohem Fahrgastaufkommen muss bis Ende 2022 eine Versorgung mit 50 Megabit pro Sekunde erreicht werden.

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