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Bundesgericht prüft Abschiebung eines Gefährders

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Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt und entscheidet heute über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines mutmaßlichen islamistischen Gefährders in die
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt und entscheidet heute über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines mutmaßlichen islamistischen Gefährders in die Türkei. Der 28 Jahre alte Mann war von den Behörden in Schleswig-Holstein als IS-Sympathisant und Islamist eingestuft worden. Weil von ihm eine terroristische Gefahr ausgehe, ordnete das Innenministerium im Oktober 2017 seine Abschiebung gemäß Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz an. Dieser sogenannte Gefährderparagraf gilt als schärfstes Mittel der Behörden, um Terrorverdächtige abschieben zu können.

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