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Mietrecht: Mieter haben keine generelle Heizpflicht

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Heizen ist für den Mieter nicht verpflichtend.
Berlin (dpa/tmn) – Für Mieter besteht keine generelle Heizpflicht. Sie dürfen bei Abwesenheit im Winter die Heizung ausschalten. Dabei müssen sie allerdings dafür sorgen, dass keine Schäden durch Einfrieren der Rohre entstehen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Der Vermieter dagegen muss dafür Sorge tragen, dass seine Mieter die Räume in der Heizsaison ausreichend beheizen können. Wenn die Wohnung über Einzelöfen oder eine Gasetagenheizung verfügt, muss er diese regelmäßig instandhalten.

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