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EU-Kommission bezieht Position zum Brexit-Urteil

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Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Großbritannien darf den Antrag auf Austritt aus der EU einseitig zurücknehmen. Doch es ist eher unwahrscheinlich, dass es dazu kommen wird.
Ein einfacher Brief an die EU in Brüssel würde genügen. Damit könnte Großbritannien einen Rückzieher vom Brexit machen. Das zumindest hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag in einem wegweisenden Urteil festgehalten. Die Richter in Luxemburg urteilten zudem, dass London nicht einmal die Zustimmung der restlichen EU-Mitgliedsstaaten holen müsste, um über den 29. März 2019 hinaus reguläres Mitglied der Europäischen Union mit allen Rechten und Pflichten zu bleiben. Das hatte die EU-Kommission anders gesehen. Die Brüsseler Behörde reagierte gleichwohl gelassen auf die Niederlage vor Gericht. Denn es wurde nicht erwartet, dass Großbritannien von dieser Option Gebrauch macht.
Das Gericht stellte fest, dass ein Mitglied der EU einen einmal gestellten Antrag auf Austritt aus der Union einseitig zurückziehen könne. Das gelte solange, wie der Vertrag über den Austritt noch nicht in Kraft getreten sei. Im Falle Großbritanniens ist der 29. März 2019 das Austrittsdatum. Sollte sich das Vereinigte Königreich also überraschend für einen Exit vom Brexit entscheiden, kann es das theoretisch bis zu diesem Tag schriftlich mitteilen.

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