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Frage aus dem Arbeitsrecht: Dürfen Arbeitnehmer bei eigener Hochzeit frei nehmen?

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Wer seinen Hochzeitstermin aussucht, denkt dabei meist am wenigsten an seinen Arbeitgeber.
Berlin (dpa/tmn) – Die Hochzeit ist meist ein ganz besonderer Tag im Leben. Die Wochenendtermine auf den Standesämtern im Frühjahr und Sommer sind meist schon weit im Voraus ausgebucht.
Es kann also gut sein, dass der Hochzeitstermin auf einen Wochentag fällt. Haben Arbeitnehmer dann Anspruch, für die eigene Hochzeit freizubekommen?
“Das regelt in Deutschland nicht etwa das Bundesurlaubsgesetz”, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Grundlage ist der Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). “Im Grunde steht dort: Wenn ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen vorübergehend daran gehindert ist, seine Arbeit auszuüben, bekommt er trotzdem für die Ausfallzeit seine Vergütung”, erläutert der Fachanwalt den Gesetzestext.

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