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Kalbitz scheitert mit Eilantrag – und bleibt aus AfD ausgeschlossen

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Es war die nächste Etappe im Tauziehen um den Rauswurf von Andreas Kalbitz aus der AfD. Dieser hatte beim Landgericht Berlin im Eilverfahren vorläufigen Rechtsschutz beantragt mit dem Ziel, seine Rechte als Parteimitglied bis zu einem rechtskräftigen Urteil im Hauptsacheverfahren wieder ausüben zu können. Das Landgericht entschied nun: Kalbitz bleibt draußen.
Berlin. Nach der Niederlage vor dem Berliner Landgericht will der Brandenburger Landtagsabgeordnete Andreas Kalbitz weiter um seine Parteimitgliedschaft in der AfD kämpfen. “Die nächsten Schritte werden die Berufung gegen diese Eil-Entscheidung und das Hauptsacheverfahren sein”, sagte Kalbitz am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Das Landgericht hatte den Eilantrag von Kalbitz abgewiesen, womit er bis auf Weiteres aus der AfD ausgeschlossen bleibt. Der Antrag wurde aus formalen Gründen abgelehnt, eine Eilbedürftigkeit liege nicht vor, hieß es. Bereits während der Verhandlung sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier, es gehe bei der aktuellen Verhandlung nicht um die Gründe des möglichen Ausschlusses – also darum, ob Kalbitz tatsächlich eine frühere Mitgliedschaften in extremistischen Organisationen verschwiegen habe. Stattdessen müsse bei dem jetzigen Eilantrag eine “sehr hohe Wahrscheinlichkeit” bestehen, dass Kalbitz in einem möglichen Hauptsacheverfahren Recht bekäme und ob ihm bis dahin entscheidende und “nicht wieder gut zu machende” Nachteile entstünden. Diese sah der Vorsitzende Richter nicht. Die Begründung des AfD-Schiedsgerichtes, das die Annullierung der Mitgliedschaft bestätigt hatte, sei mit 43 Seiten “sehr umfangreich”, sagte Luhm-Schier. Dazu kommt, dass Kalbitz Anwalt Andreas Schoemaker ein tatsächliches Verfahren gegen den Ausschluss bislang noch gar nicht eingereicht hat.

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