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Wie der Lockdown verschärft wird

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Schärfere Maskenpflicht im Nahverkehr und beim Einkaufen, mehr Homeoffice, Schulen und Kitas bleiben dicht- und das alles zunächst bis Mitte Februar. Was Bund und Länder beschlossen haben – der Überblick.
Schärfere Maskenpflicht im Nahverkehr und beim Einkaufen, mehr Homeoffice, Schulen und Kitas bleiben dicht- und das alles zunächst bis Mitte Februar. Was Bund und Länder beschlossen haben – der Überblick. Zwei Wochen nach den jüngsten Lockdown-Beschlüssen haben Kanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erneut über die Corona-Lage in Deutschland beraten. Die Verhandlungen wurden einerseits vor dem Hintergrund fallender Zahlen an Neuinfektionen geführt, andererseits befürchtete man aber die schnelle Ausbreitung hochansteckender Coronavirus-Mutationen. Nach stundenlangen Gesprächen per Videokonferenz fassten Bund und Länder folgende Beschlüsse:Lockdown wird fortgesetzt Der Lockdown mit vielen geschlossenen Geschäften gilt bundesweit seit 16. Dezember und war bisher bis Ende Januar befristet. Bund und Länder haben diesen Zustand nun zunächst bis zum 14. Februar verlängert. Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Friseure und große Teile des Einzelhandels bleiben damit bundesweit geschlossen. Supermärkte sind weiterhin offen. Kontaktbeschränkungen So wenig Kontakte wie möglich – das bleibt auch weiterhin die “Mutter aller Corona-Regeln”. Wer kann, soll zu Hause bleiben. Private Treffen sind weiterhin im Kreis der Angehörigen im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren “externen” Person erlaubt. Allerdings hatten einige Bundesländer diese Regel aufgeweicht, etwa für Kinder oder Singles. Da die Länder für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig sind, war es zuletzt schwer, den Überblick zu behalten, was nun wo gilt. Medizinische Masken im Nahverkehr und beim Einkaufen Die Maskenpflicht wird verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig medizinischer Schutzmasken getragen werden, das heißt neben FFP2-Masken oder Masken des Typs KN95 reichen auch die deutlich billigeren OP-Masken. Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken soll auch in Gottesdiensten gelten. Wer kann, sollte so einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen Situationen mit Menschen in geschlossenen Räumen tragen. Alltagsmasken (also Stoffmasken) bieten nicht ausreichend Schutz.

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