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Strom vom Balkon: So zapfen Mieter mit Solaranlagen die Sonne an

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Mieter können mit einer eigenen Solaranlage ihre Stromkosten senken.
Berlin (dpa/tmn) – Wenn Mieter Strom aus Sonnenenergie nutzen wollen, sind sie nicht unbedingt auf die Innovationsbereitschaft ihres Vermieters angewiesen. Denn grundsätzlich reichen als Voraussetzungen für den Betrieb einer eigenen kleinen Solaranlage etwas freier Platz auf dem Balkon oder der Terrasse sowie eine Steckdose. “Dabei handelt es sich um kompakte Systeme”, erklärt Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Diese speisen den erzeugten Strom über die Steckdose direkt ins Hausnetz ein. Die Stecker-Solargeräte werden von Herstellern auch unter den Bezeichnungen “Mini-Solaranlagen”, “Plug & Play-Solaranlagen” oder “Balkonmodule” vermarktet. Sie bestehen aus ein oder zwei Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter, der die aus der Sonneneinstrahlung erzeugte Energie direkt in Strom für den Haushalt umwandelt. Was Mieter vor der Installation klären sollten Die Anlage ist im Prinzip wartungsfrei, die Installation laut Brandis auch für Laien möglich. Bevor sich Mieter für ein Produkt entscheiden, sollten sie sich zunächst mit einem Blick in Mietvertrag und Hausordnung vergewissern, ob die Anlage auch zulässig ist, rät Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Sie empfiehlt das direkte Gespräch mit dem Vermieter: “Grundsätzlich ist Vermietern daran gelegen, Energieeinsparmaßnahmen zu unterstützen.” Das Aufstellen einer solchen kleinen Anlage auf dem Balkon dürfte zwar auch von der üblichen Nutzung umfasst sein. “Dieser Standort wird jedoch ihren Ertrag mindern”, so Wagner. Denn wirklich effektiv arbeitet eine solche Anlage meist nur, wenn man sie an der Balkonbrüstung oder der Fassade installiert – am besten in unverschatteter Südlage. Doch dabei müssen Mieter bedenken: “Sobald aber das äußere Erscheinungsbild der Immobilie geändert oder die Bausubstanz verletzt wird, bedarf es der Zustimmung des Vermieters”, sagt Wagner.

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