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Verfassungsgericht erklärt Bundesnotbremse für rechtens

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Die Auflagen in der dritten Coronawelle waren verfassungsgemäß. Wegen der „äußersten Gefahrenlage“ seien sie mit dem Grundgesetz vereinbar, sagen die Richter.
Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

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