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Schülerinnen und Schüler dürfen am Montag nicht einfach zu Hause bleiben

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Warnstreik am Montag, der Nah- und Fernverkehr dürfte zum Erliegen kommen. Heißt das für viele Kinder etwa: schulfrei? Was die Bundesländer sagen.
Ein bundesweiter Warnstreik soll den öffentlichen Nah- und Fernverkehr am Montag massiv beeinträchtigen. Davon betroffen sind auch Millionen Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zur Schule. Ob sie trotz der widrigen Umstände zum Unterricht müssen oder nicht, ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich geregelt. Letztlich läuft es vielerorts jedoch darauf hinaus, dass Unterricht stattfindet – und Kinder und Jugendliche gute Gründe brauchen, wenn sie nicht erscheinen.
Baden-Württemberg etwa zeigt sich großzügig. Wenn Schülerinnen und Schüler im Südwesten wegen des Warnstreiks im öffentlichen Verkehr am Montag nicht zur Schule kommen können, dürfen sie zu Hause bleiben. In jedem Fall müsse aber die Schule darüber informiert werden, teilte das Kultusministerium mit.
Grundsätzlich finde Unterricht statt, Schülerinnen und Schüler seien nicht davon befreit. Wenn sie aber nicht zur Schule kommen könnten, bestehe die Möglichkeit – ähnlich einer Krankmeldung – dem Unterricht fernzubleiben.
Ein Nachweis der Kinder sei nicht erforderlich, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Lehrerinnen und Lehrer müssten hingegen den Dienst antreten. Es handle sich bei dem Warnstreik schließlich um eine vorhersehbare Behinderung. Lehrerinnen und Lehrer müssten die Anreise an die Schule so planen, dass sie den Dienst antreten können.
Mit einem groß angelegten Warnstreik wollen die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Ver.

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