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Verbraucher – Zu hohe Zinsprognosen: Emissionsprospekt ist fehlerhaft

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München/Hamburg (dpa/tmn) – Zinsen von sieben Prozent klingen für Anleger derzeit fast traumhaft. Mit solchen Zinssätzen zu werben, ist aber nicht unbedingt
München/Hamburg (dpa/tmn) – Zinsen von sieben Prozent klingen für Anleger derzeit fast traumhaft. Mit solchen Zinssätzen zu werben, ist aber nicht unbedingt zulässig. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts München I, auf die Verbraucherzentrale Hamburg aufmerksam macht (Az.: 28 O 2272/16) .
Nach Ansicht der Richter muss der Anbieter eines geschlossenen Fonds den Anlegern in seinem Prospekt ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln. Ist die Prognose zu positiv, ist der Prospekt fehlerhaft. Anleger haben dann Anspruch auf Schadenersatz.
In dem verhandelten Fall ging es um einen geschlossenen Fonds, der in gebrauchte Lebensversicherungen investiert. In dem Prospekt wurde der Fonds als „sicherheitsorientiert“, „steueroptimiert“ und „renditemaximiert“ beworben.

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