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Streit zwischen Sozialministerium und Blindenverein

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Neue Runde im jahrelangen Rechtsstreit um die korrekte Verwendung einer Erbschaft von mehr als 268 000 Euro: Heute muss sich das Oberlandesgericht Schleswig in
Neue Runde im jahrelangen Rechtsstreit um die korrekte Verwendung einer Erbschaft von mehr als 268 000 Euro: Heute muss sich das Oberlandesgericht Schleswig in einem Berufungsverfahren mit der Auseinandersetzung zwischen Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein (BSVSH) und dem Sozialministerium befassen. Zuletzt hatte eine Zivilkammer des Kieler Landgerichts dem Verein auferlegt, den notariell beurkundeten Willen eines Verstorbenen umzusetzen. Dieser wollte demnach die Erbschaft nur Mitgliedern der Rendsburger Ortsgruppe des Vereins zukommen lassen.

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