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Im Wesentlichen verfassungsgemäß: Bundesverfassungsgericht kippt Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung

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Der Rundfunkbeitrag ist in wesentlichen Punkten verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Aber es gibt auch Kritik.
Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Ausnahme: die Beitragspflicht für Zweitwohnungen.
Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, werden aber zu stark benachteiligt. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)
Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.
Privatleute zahlen im Moment 17,50 Euro im Monat. Der Beitrag geht an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zu dem die ARD-Rundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gehörenSeit 2013 wird dieser Rundfunkbeitrag je Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt.

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