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Bundesregierung – "Divers": Kabinett beschließt dritte Geschlechtsoption

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Weiblich, männlich, divers – Deutschland bekommt eine weitere Geschlechtsbezeichnung.
Berlin (dpa) – Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Eintrag „divers“ vorsieht.
Die große Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte dazu: „Es ist überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren.“ Mit dem zusätzlichen Eintrag „divers“ werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen, eine Stück Würde und positive Identität gegeben.

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