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Verbraucher: Pfändung vor Eintritt des Erbfalls nicht möglich

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Schlechte Aussichten für Gläubiger: Erbanteile können nicht gepfändet werden, solange der Erbfall nicht eingetreten ist.
Trier (dpa/tmn) – Auch wer die Ansprüche gegen seine Schuldner titulieren lässt, kommt nicht zu seinem Geld, wenn der Schuldner kein pfändbares Vermögen hat. Da liegt die Idee nahe, eine künftige Erbschaft zu pfänden.
Dieses Vorhaben ist aber zum Scheitern verurteilt, wie das Landgericht (LG) Trier entschied (Az.: 5 T 48/18), berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
In dem verhandelten Fall hatte ein Mann Schulden in Höhe von knapp 70.000 Euro. Seine Gläubigerin hatte darüber einen Titel erwirkt. Aus diesem wollte sie nun vollstrecken – und zwar in die Ansprüche des Mannes auf sein noch ausstehendes mögliches Erbe. Da aber sowohl die Eltern des Mannes als auch die Ehefrau noch lebten, wurde der Antrag zurückgewiesen.

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