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EZB: Gutachter am EuGH hält Anleihekäufe für rechtens

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Das wichtigste Mittel der EZB gegen die Krise sei keine unzulässige Staatsfinanzierung, sagt der Generalanwalt. Er widerspricht Bedenken des Bundesverfassungsgerichts.
Die umstrittenen
Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) sind nach Ansicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof
(EuGH) rechtens. Das Programm verstoße nicht gegen das Verbot der
Staatsfinanzierung durch die Notenbank, argumentiert Generalanwalt
Melchior Wathelet. Es gehe auch nicht über das Mandat der Zentralbank
hinaus.
In seinem Schlussantrag schlug Wathelet dem EuGH vor, das Programm
für gültig zu erklären. Die Schlussanträge des Generalanwalts
sind für den Gerichtshof zwar nicht bindend, doch geben sie in
der Regel die Richtung vor. Ein Urteil wird in einigen Monaten
erwartet, es könnte noch vor dem Ende des Jahres fallen.
Wathelet widerspricht damit den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten den EuGH im Sommer 2017 um eine rechtliche Bewertung gebeten. Sie erklärten, sie sähen „gewichtige Gründe“ für die Vermutung, dass die EZB unzulässigerweise Staatshaushalte finanziere. Um die Frage auszuloten, wandten sie sich an den EuGH.
Konkret geht es in dem Verfahren um das Programm zum Ankauf von staatlichen Wertpapieren an den Sekundärmärkten – also nicht direkt von den Emittenten. Wegen seines englischen Namens Public Sector Purchase Programme wird es auch mit PSPP abgekürzt. Die Europäische Zentralbank legte PSPP im März 2015 auf. Sie nutzt das PSPP nur subsidiär, also als Ergänzung zu anderen Programmen, mit denen sie Unternehmensanleihen kauft.

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