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Seehofer prüft Disziplinarverfahren gegen Hans-Georg Maaßen

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Hat Maaßen gegen das Mäßigungsgebot für Beamte verstoßen? Das Innenministerium zieht ein Disziplinarverfahren gegen den Ex-Verfassungsschutzchef in Betracht.
Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen droht nach einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ein Disziplinarverfahren. Die Einleitung eines solchen Verfahrens werde geprüft, sagte am Freitag ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer in Berlin. Die Prüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen.
Aus Sicherheitskreisen hieß es, es gehe um die Veröffentlichung des Manuskripts seiner Rede vor dem „Berner Club“ im Intranet der Behörde. Geprüft werde, ob Maaßen gegen das für Beamte geltende Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot verstoßen habe. Am Ende eines solchen Verfahrens kann die Verringerung oder Aberkennung von Ruhestandsbezügen stehen.
Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) wies Maaßen persönlich am 24. Oktober einen Mitarbeiter seiner Behörde an, das Manuskript seiner umstrittenen Rede vor den europäischen Geheimdienstchefs ins Intranet zu stellen.

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