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Exportstopp: Lürssen verklagt den Bund

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Die Lürssen-Gruppe klagt wegen des Exportstopps für Patrouillenboote der Peene-Werft in Wolgast gegen den Bund. Der Konzern fordert offenbar Schadensersatz in Millionenhöhe.
Die Bremer Lürssen-Gruppe klagt wegen des verhängten Exportstopps für Patrouillenboote ihrer Peene-Werft in Wolgast gegen den Bund. Das geht nach Informationen von NDR und Süddeutscher Zeitung aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Berichtsbitte der Linken-Bundestagsabgeordneten Heidrun Bluhm hervor.
Es geht offenbar um Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe. Verhandelt wird in einem Eilverfahren vor der 4. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang der Klage, in den nächsten zwei Wochen solle es einen Erörterungstermin geben, um einen die Chancen für einen Vergleich auszuloten. Mögliche Entschädigungsforderungen würden aus dem Bundeshaushalt finanziert, so das Ministerium. Zu Einzelheiten äußerte sich die Bundesregierung nicht. Das Unternehmen wollte auf Anfrage keine Stellung beziehen. Ein Lürssen-Sprecher erklärte, falls sich Neuigkeiten ergäben, würde man zeitnah informieren. Das Unternehmen sei bemüht, gemeinsam mit der Bundesregierung und „den weiteren Beteiligten“ eine Lösung zu finden.
Ende März hatte die schwarz-rote Bundesregierung den Exportstopp der für Saudi-Arabien produzierten Patrouillenboote auf Drängen der SPD um sechs Monate verlängert. Grund ist die zweifelhafte Menschenrechtslage in dem arabischen Land und seine Beteiligung am Jemenkrieg Bereits fertigstellte Schiffe konnten nicht ausgeliefert werden, die Arbeiten an anderen Boote sind gestoppt. Auf der Werft war deswegen für einen Teil der rund 300 Beschäftigten Kurzarbeit angesagt, die soll Ende Mai auslaufen. Der Standort Wolgast liegt im strukturschwachen Vorpommern, in dem östlichen Landesteil gibt es vergleichsweise wenig Industriearbeitsplätze. Von den etwa 35 georderten Schiffen sollen bisher 15 ausgeliefert worden sein, nach unbestätigten Angaben hat der Rüstungsauftrag ein Volumen von mindestens 150 Millionen Euro.
Aus der Antwort auf die Anfrage ergibt sich auch, dass die Bundesregierung noch nicht über den in Aussicht gestellten Ankauf von sieben fertiggestellten Schiffen entschieden hat. Das sei Sache der zuständigen Ressorts. Eine Anschaffung richte sich nach den „maßgeblichen Beschaffungskriterien“. Die sehen eigentlich auch eine Ausschreibung von Aufträgen aus. Bisher sollen einzelne Boote beispielsweise für die Bundespolizei, den Zoll oder die Marine angeschafft werden.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Bluhm sieht in der Klage ein „finanzielles Risiko für den Bund“. Wichtig sei eine Umwandlung der Rüstungsindustrie hin zu zivilen Produkten: „Es kann nicht sein, dass so viele Arbeitsplätze bedroht sind, nur weil die Bundesregierung das richtige tut: nämlich Rüstungsexporte in Krisengebiete zu verbieten.

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