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Corona-Hilfe sollte nicht auf Grundsicherung angerechnet werden

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Die Regelungen zum erleichterten Kurzarbeitergeld und Hartz IV sollen an diesem Freitag verlängert werden. Freigeschaltet wurden nun auch die Novemberhilfen. Eine Regelung hält der Bundesarbeitsminister jetzt noch für nötig.
Hartz-IV-Empfänger sollen keine Geldeinbußen fürchten müssen, wenn sie die aktuellen staatlichen Hilfen im Teil-Lockdown wegen der Corona-Krise in Anspruch nehmen. „Ich will dafür sorgen, dass die November- und Dezember-Wirtschaftshilfen, die Olaf Scholz auf den Weg gebracht hat, sowie die Überbrückungshilfe 3 nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Das werden wir nun in der Koalition miteinander klären.“ Die Novemberhilfen für Unternehmen und Selbstständige wie Künstler werden bereits stark nachgefragt. Das Programm lief am Mittwoch an. Rund 17.000 Anträge wurden bis Donnerstag gestellt. Zugesagt hatte die Regierung die Zuschüsse etwa für Gastronomiebetriebe sowie Solo-Selbstständige, die seit Anfang November von den Schließungen im Kampf gegen eine Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind. Für wen ist nun die ferner geplante Absicherung der Grundsicherungsleistungen vor allen Dingen gedacht? Heil erläuterte, es gehe um Soloselbstständige und anderen Selbstständige, „die Umsatzeinbrüche haben, aber die auch zum Leben oft nach wie vor auf Grundsicherung angewiesen sind“.

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