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Türkisches Gericht verhängt 337 lebenslange Haftstrafen wegen Putschversuchs 2016

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Aktuelle Top-Meldung:
Mehr als vier Jahre nach dem Putschversuch in der Türkei hat ein Gericht in der Hauptstadt Ankara Urteile gegen Hunderte Beteiligte gefällt. …

Aktuelle Top-Meldung: Mehr als vier Jahre nach dem Putschversuch in der Türkei hat ein Gericht in der Hauptstadt Ankara Urteile gegen Hunderte Beteiligte gefällt. Insgesamt seien in dem Hauptverfahren 475 Menschen angeklagt, darunter auch Anführer, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu. Das Gericht sprach unter anderem wegen „Umsturzversuchs“, „Attentats auf den Präsidenten“ und „vorsätzlicher Tötung“ Strafen von bis zu 79-facher lebenslänglicher Haft unter erschwerten Bedingungen aus. Unter den Verurteilten seien hochrangige Militärs, Piloten und Zivilisten. Sie alle seien rund um den Luftwaffenstützpunkt Akinci an der Putschnacht beteiligt gewesen, hieß es. Die Nachrichten von heute im stern-Ticker: Das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr gilt einem Urteil zufolge auch für eine Muslimin, die aus religiösen Gründen ein Kopf-Schulter-Tuch trägt. Laut Straßenverkehrsordnung müsse das Gesicht eines Autofahrers während der Fahrt erkennbar bleiben, erklärte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Damit gab es der Bezirksregierung der Landeshauptstadt Recht, die den Antrag der Frau auf eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Nikab am Steuer abgelehnt hatte. Den Schutz, den der Schleier der Trägerin bieten solle, gewährleiste ein geschlossenes Fahrzeug bereits weitgehend, erklärte das Gericht. Das Auto wirke wie ein „privater Schutzraum“ in der Öffentlichkeit. Dieser verhindere, „dass Dritte sich der Frau in einer Weise näherten, die sie als unsittlich empfinden könnte“. Ein für den 5. und 6. Dezember geplanter Landesparteitag der baden-württembergischen AfD steht wegen einer Hallenkündigung erneut vor dem Aus. Die private Betreibergesellschaft der EWS-Arena in Göppingen mache wegen der verschärften Corona-Maßnahmen von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, berichten die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“. Die AfD wollte dort mit bis zu 800 Teilnehmern ihre Bundestagskandidaten nominieren. Die AfD hatte für den Parteitag vorher die Messe Stuttgart gebucht. Doch wegen technischer Probleme beim Versand der Einladungen musste sie den Termin verschieben. Nach Angaben eines Parteisprechers will die AfD die Kündigung in Göppingen nicht hinnehmen. Die Partei gehe davon aus, dass der Parteitag wie geplant stattfinde, hieß es. Der Fahrer eines Tiertransporters hat in Baden-Württemberg 176 Kälber aus seinem brennenden Anhänger gerettet. Der Mann war am Mittwochabend auf einer Bundesstraße nahe Iffezheim unterwegs, als er das Feuer bemerkte, wie die Polizei jetzt mitteilte. Dann habe er das Gespann angehalten, den Anhänger abgekoppelt und mit der Rettung der Tiere begonnen. Die Einsatzkräfte pferchten die ungefähr zwei Wochen alten Kälber im Anschluss mit Leitern ein. Einem Polizeisprecher zufolge wurde kein Tier verletzt. Tiertransporter brachten die Kälber noch am Abend ins französische Mulhouse. Nur dort habe es eine ausreichend große Versorgungsstation für sie gegeben, hieß es. Neben Polizei und Feuerwehr waren auch Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks und Mitarbeiter des Veterinäramts vor Ort. Nach einem Mordversuch im Jugendgefängnis Hameln hat das Landgericht Hannover einen 19-Jährigen zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten – nach seiner Strafe wird der junge Mann damit erneut von Psychiatern unter die Lupe genommen. Frühere Urteile seien einbezogen, sagte der Vorsitzende Richter der Jugendkammer. Der 19-Jährige wollte laut Gericht einen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilten Mithäftling töten. Der Verurteilte, der selbst als Opfer und Täter Kindesmissbrauch erlebt habe, habe eine Waffe aus einem Kugelschreiber gebaut und damit mehrmals auf Hals und Kopf seines Opfers eingestochen und es verletzt. Ein Experte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, zeichnete vor Gericht ein verstörendes Bild des 19-Jährigen: Er zeige antisoziale Tendenzen, eine ausgeprägte Rückfallneigung und eine schwere Persönlichkeitsstörung. Zum zweiten Mal in einer Woche sorgen Bilder von Polizeigewalt in Frankreich für Empörung: Die Pariser Staatsanwaltschaft eröffnete heute Ermittlungen gegen drei Polizisten, die einen Schwarzen geschlagen und getreten hatten. Sie wirft den Beamten Gewalt im Dienst und Falschaussage vor. Frankreichs Innenminister Gérald Darmanin forderte die Suspendierung der Männer. Das Video einer Überwachungskamera zeigt, wie die Polizisten den Musikproduzenten verfolgen in dessen Pariser Studio drängen und ihn dort mit Schlägen, Tritten und Schlagstockhieben traktieren. In einem schriftlichen Protokoll hielten die Polizisten fest, sie hätten den Mann auf der Straße ermahnt, weil er nicht wie vorgeschrieben eine Maske getragen habe. „Als wir ihn festhalten wollten, hat er uns mit Gewalt in das Gebäude gezerrt“, heißt es in dem Protokoll, in dem auch von Schlägen des Mannes gegen die Polizisten die Rede ist. Das ist auf dem Video des Studios jedoch nicht zu erkennen. Darmanin hatte sich erst am Dienstag „schockiert“ über Bilder von Polizeigewalt gegen Flüchtlinge in Paris geäußert. Aus Sorge vor Nachahmungstaten nach dem Terrorakt von Wien Anfang November verstärkt Österreich den Schutz von Kirchen und anderen Religionsstätten. Das kündigte Innenminister Karl Nehammer bei einer Pressekonferenz in Wien an. Ermittlungen zeigten, „dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Täter auch Opfer in Kirchen bewusst suchen wollte“, sagte er. „Wir befinden uns in einer heiklen Phase nach dem Terroranschlag.“ Der 54-jährige Mann, der gestern mit einem Auto ein Tor des Bundeskanzleramts in Berlin rammte, ist aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Die Ermittlungen in dem Fall dauerten an, sagte eine Polizeisprecherin in der Hauptstadt. Zum Motiv des Fahrers konnte die Sprecherin weiterhin keine Angaben machen. Derzeit liege kein Haftbefehl gegen den Täter vor. In Marschland, Sumpf und Moor in der Europäischen Union soll künftig nicht mehr mit Blei geschossen werden. Die Abgeordneten des Europaparlaments lehnten zwei Einsprüche gegen einen Kommissionsbeschluss zu dem Verbot von Bleimunition in Feuchtgebieten ab, wie heute bekannt gegeben wurde. Ab 2022 soll die Regelung in Kraft treten. Das Schießen mit Bleimunition soll in den Arealen dann eine Straftat sein. Für die Sanierung des Bayreuther Festspielhauses hat der Bund weitere 84,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung in Berlin beschlossen, wie die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Silke Launert (CSU) mitteilte. „Heute ist ein großer Durchbruch gelungen“, sagte sie. Israel hat den Palästinenser Maher al-Achras freigelassen, der mit einem 103-tägigen Hungerstreik gegen seine Inhaftierung protestiert hatte. Der 49-Jährige sei vom israelischen Kaplan-Krankenhaus bei Tel Aviv in eine Universitätsklinik in der Stadt Nablus im besetzten Westjordanland verlegt worden, teilte die Organisation Palästinenischer Gefangenenklub mit.

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