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Gaskrise in Deutschland: Neues Gesetz könnte Verbrauchern nun böse Überraschung bescheren

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Im Notfallplan Gas könnte schon bald die Notfallstufe ausgerufen werden. Für Verbraucher könnte das ziemlich teuer werden.
Erstellt: 30.09.2022, 14:59 Uhr
Von: Thomas Schmidtutz
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Im Notfallplan Gas könnte schon bald die Alarmstufe ausgerufen werden – mit weitreichenden Folgen für Verbraucher.
Berlin – Die Versorgungslage in Deutschland bleibt wegen des Ukraine-Kriegs angespannt: Wird Erdgas bald noch teurer – und ohne Verzögerung? Seit dem 21. Mai haben Gaslieferanten unter bestimmten Bedingungen zumindest eine gesetzliche Möglichkeit, von jetzt auf gleich alle ihre Verträge „anzupassen“, sprich: die Preise heraufzusetzen. Der neue Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes, genannt „EnSiG“ macht es möglich. Aber nicht ohne Weiteres.
Im Kern geht es in dem entsprechenden Paragrafen darum, dass Energieversorger wegen hoher Großhandelspreise nicht in die Knie gehen und durch eine Insolvenz die Versorgung ihrer Kunden gefährden. Mitunter müssen die Unternehmen wie etwa Stadtwerke zu aktuellen Preisen Erdgas hinzukaufen, um alle Kunden bedienen zu können. Gleichzeitig kann es sein, dass die Einnahmen aus den bestehenden Verträgen diese Mehrkosten nicht decken. Der Gesetzgeber erlaubt ihnen daher in dem Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen, für alle ihre Verträge neue Preise festzusetzen. Damit es im Notfall schnell geht, sollen die neuen Preise schon eine Woche nach Ankündigung gelten.
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein.

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