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Schlichtung im Tarifstreit einberufen: Das sollten Sie wissen

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Nächste Stufe im Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst: Nach tagelangen Verhandlungen erklären die Gewerkschaften die Gespräche für gescheitert. Kann eine Schlichtung die Lösung bringen?
Potsdam. Tagelang verhandelten Arbeitgeber und Gewerkschaften in der dritten Runde – und doch gab es keine Einigung für die 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen. Die Arbeitgeber kündigten am frühen Donnerstagmorgen im Potsdamer Verhandlungshotel an, die Schlichtungskommission einzuberufen. Zuvor hatten die Gewerkschaften die Gespräche für gescheitert erklärt. Beide Seiten zeigten sich enttäuscht. Wie es nun weitergeht:
Nach festen Regeln und Fristen. Ab Sonntag setzt eine Friedenspflicht ein – bis nach Ostern sind Warnstreiks dann ausgeschlossen. Die Vorsitzenden der Schlichtungskommission sind der ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt von der Arbeitgeberseite und der ehemalige Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr für die Gewerkschaften – Lühr mit der im Zweifelsfall entscheidenden Stimme.

Mit einer Einigung – wenn beide Seiten den Mitte April erwarteten Schlichterspruch annehmen. Wie das Beispiel der bisher letzten umfassenden Streiks im öffentlichen Dienst zeigt, bringt aber auch eine Schlichtung nicht unbedingt den Durchbruch. 1992 wurde ein Schlichterspruch nicht angenommen – rund zehntägige flächendeckende Streiks folgten.
Die Arbeitgeber boten 8 Prozent mehr Einkommen und einen Mindestbetrag von 300 Euro sowie eine Einmalzahlung von 3000 Euro an. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) meinte, damit hätte man direkt jetzt im Mai den Menschen gerade sehr schnell helfen können – schließlich seien die Kosten gerade jetzt sehr hoch.

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