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Haftet YouTube für Urheberrechtsverstöße?: BGH mit Urteil

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Wer auf YouTube Musikvideos oder Konzertmitschnitte einstellt, verletzt möglicherweise Urheberrechte. Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute
Wer auf YouTube Musikvideos oder Konzertmitschnitte einstellt, verletzt möglicherweise Urheberrechte. Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute darüber, in welchem Maß die Internet-Plattform dafür mitverantwortlich ist.
Geklagt hat der Hamburger Musikproduzent Frank Peterson. Sein Streit mit YouTube wegen mehrerer Titel der Sängerin Sarah Brightman zieht sich schon seit zehn Jahren. Zuletzt hatten Hamburger Richter 2015 geurteilt, dass YouTube die unberechtigte Verbreitung auch für die Zukunft unterbinden muss, aber nicht selbst als Täter haftet.
Inzwischen gibt es allerdings ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

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