<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":1058733,"date":"2018-06-25T17:19:00","date_gmt":"2018-06-25T15:19:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=1058733"},"modified":"2018-06-25T17:07:56","modified_gmt":"2018-06-25T15:07:56","slug":"ex-leibwachter-bin-ladens-wird-abgeschoben","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/de\/2018\/06\/ex-leibwachter-bin-ladens-wird-abgeschoben\/","title":{"rendered":"Ex-Leibw\u00e4chter Bin Ladens wird abgeschoben"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Obwohl er als Gef\u00e4hrder gilt, war lange unklar, ob ein 42-j\u00e4hriger Tunesier aus Deutschland abgeschoben werden kann. Durch einen neuen Bescheid des Bamf ist dies nun m\u00f6glich.<\/b><br \/>\nEin seit vielen Jahren in Deutschland lebender fr\u00fcherer Leibw\u00e4chter des get\u00f6teten Terrorchefs Osama bin Laden ist festgenommen worden und soll abgeschoben werden. Das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (Bamf) habe in einem Bescheid ein bislang anerkanntes Abschiebehindernis widerrufen, teilte ein Sprecher der Stadt Bochum mit. Die Polizei Bochum habe Sami A. am Montag festgenommen, als er seiner t\u00e4glichen Meldeauflage auf einer Polizeiwache nachgekommen sei. Durch den Bescheid sei nun eine Abschiebung m\u00f6glich. Die \u201eBild\u201c-Zeitung hatte zuerst berichtet.<br \/>Die Abschiebung des 42-j\u00e4hrigen Tunesiers wird den Angaben zufolge nun von der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde vorbereitet. Abschiebehaft sei beantragt, sagte der Sprecher der Stadt Bochum. N\u00e4here Einzelheiten wurden zun\u00e4chst nicht bekannt.<br \/>Sami A. lebt seit 2005 in Bochum. Er hat Frau und Kinder. Noch im April war er vom nordrhein-westf\u00e4lischen Innenministerium aufgrund seiner terroristischen Vergangenheit als Gef\u00e4hrder eingestuft worden &#8211; also als Mensch, dem die Sicherheitsbeh\u00f6rden sogar einen Terrorakt zutrauen. Der Abschiebung stand bislang eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts M\u00fcnster vom April 2017 entgegen. Demnach drohten dem Mann bei einer R\u00fcckkehr nach Tunesien \u201emit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung\u201c.<br \/>Der Bamf-Bescheid steht m\u00f6glicherweise im Zusammenhang mit einer k\u00fcrzlich getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte Anfang Mai die Beschwerde eines terrorverd\u00e4chtigen Tunesiers gegen seine Abschiebung mit der Begr\u00fcndung abgelehnt, ihm drohe in seinem Heimatland nicht die Todesstrafe. Auch der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte stellte sich der Ausweisung des Mannes nicht entgegen, so dass er am 9. Mai abgeschoben werden konnte. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte daraufhin seine Absicht bekr\u00e4ftigt, auch die Abschiebung von Sami A. zu erreichen.<br \/>Die Familie von Sami A. besitzt nach fr\u00fcheren Angaben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit. Seit mehreren Jahren musste sich der Mann jeden Tag bei der Polizei melden. Er erhielt Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.<br \/>Das Oberverwaltungsgericht hatte es in einem Urteil vom Mai 2015 als erwiesen angesehen, dass Sami A. Ende 1999\/Anfang 2000 die Terrororganisation Al-Kaida unterst\u00fctzt hat. In einem Al-Kaida-Lager in Afghanistan soll er eine milit\u00e4rische Ausbildung bekommen haben. Zeitweilig soll er der Leibgarde des Al-Kaida-Anf\u00fchrers Osama bin Laden angeh\u00f6rt haben.<br \/>Sami A. bestritt dies und behauptete, in dem Zeitraum eine religi\u00f6se Ausbildung in Karatschi in Pakistan absolviert zu haben. Osama bin Laden wurde 2011 bei einer US-Kommandoaktion in Pakistan get\u00f6tet. Er soll der Drahtzieher der Terroranschl\u00e4ge vom 11. September 2001 mit etwa 3000 Toten in New York gewesen sein.<br \/>Die Bundesanwaltschaft hatte im M\u00e4rz 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen Sami A. eingeleitet. Gepr\u00fcft wurde der Verdacht, er k\u00f6nne Mitglied in einer ausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung sein. Das Verfahren wurde aber 2007 eingestellt. Der Tatverdacht konnte nicht so sehr erh\u00e4rtet werden, dass es f\u00fcr eine Anklage gereicht h\u00e4tte, hatte die Beh\u00f6rde damals mitgeteilt.<br \/>Sami A. war 1997 als 21-J\u00e4hriger nach Deutschland gekommen, um zu studieren, unter anderem in Krefeld. Erst studierte er Textiltechnik, sp\u00e4ter dann Technische Informatik, schlie\u00dflich Elektrotechnik. In Bochum meldete er sich 2005 an. (dpa)<\/p>\n<div id=\"td_post_ranks_tmp\" class=\"td-post-comments\" style=\"vertical-align: middle;display:none;\">\n<div style=\"float: left;\">Similarity rank: 4.2<\/div>\n<\/div>\n<p><script>\n\/*jQuery(function() {\nvar mainContentMetaInfo = '.td-post-header .meta-info';\nvar tdPostRanks = '#td_post_ranks';\nif (jQuery(tdPostRanks).length) {\n    var tdPostRanksHtml = jQuery(tdPostRanks).get(0).outerHTML;\n    if (typeof tdPostRanksHtml != 'undefined') {\n        jQuery(tdPostRanks).remove();\n        jQuery(mainContentMetaInfo).append(tdPostRanksHtml);\n    }\n}\n});*\/\n<\/script><span>\u00a9 Source: <a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/gefaehrder-sami-a-ex-leibwaechter-bin-ladens-wird-abgeschoben\/22733476.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/gefaehrder-sami-a-ex-leibwaechter-bin-ladens-wird-abgeschoben\/22733476.html<\/a><br \/>\nAll rights are reserved and belongs to a source media.<\/span><\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").remove();});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Obwohl er als Gef\u00e4hrder gilt, war lange unklar, ob ein 42-j\u00e4hriger Tunesier aus Deutschland abgeschoben werden kann. 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