<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":1295370,"date":"2018-12-10T12:19:00","date_gmt":"2018-12-10T10:19:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=1295370"},"modified":"2018-12-10T12:08:13","modified_gmt":"2018-12-10T10:08:13","slug":"eugh-grosbritannien-konnte-brexit-einseitig-stoppen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/de\/2018\/12\/eugh-grosbritannien-konnte-brexit-einseitig-stoppen\/","title":{"rendered":"EuGH: Gro\u00dfbritannien k\u00f6nnte Brexit einseitig stoppen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Der Exit vom Brexit ist noch ohne Weiteres m\u00f6glich, entscheiden die obersten EU-Richter in Luxemburg. Das d\u00fcrfte den Gegnern des EU-Austritts vor der&#8230;<\/b><br \/>\nDer Exit vom Brexit ist noch ohne Weiteres m\u00f6glich, entscheiden die obersten EU-Richter in Luxemburg. Das d\u00fcrfte den Gegnern des EU-Austritts vor der entscheidenden Abstimmung im britischen Parlament R\u00fcckenwind geben.<br \/>Gro\u00dfbritannien k\u00f6nnte den f\u00fcr 2019 angek\u00fcndigten Brexit nach EU-Recht noch ohne Weiteres stoppen und einfach Mitglied der Europ\u00e4ischen Union bleiben. Dies entschied der Europ\u00e4ische Gerichtshof am Montag in Luxemburg.<br \/>Eine Zustimmung der \u00fcbrigen EU-Staaten sei nicht n\u00f6tig. Die Schwelle f\u00fcr einen R\u00fcckzieher von dem in Gro\u00dfbritannien sehr umstrittenen EU-Austritt ist somit niedriger als gedacht. (Rechtssache C-621\/18)<br \/>Das oberste schottische Zivilgericht hatte den EuGH um eine Bewertung gebeten. Das Urteil fiel nun einen Tag vor der Abstimmung des britischen Parlaments \u00fcber das von Regierungschefin Theresa May mit der EU ausgehandelte Austrittsabkommen. Daf\u00fcr zeichnet sich keine Mehrheit ab. Eine Debatte \u00fcber Alternativen ist in vollem Gange.<br \/>Die britische Regierung hatte am 29. M\u00e4rz 2017 die \u00fcbrigen EU-Staaten offiziell dar\u00fcber informiert, dass das Land die EU verlassen will. Damit begann ein zweij\u00e4hriges Austrittsverfahren nach Artikel 50 der EU-Vertr\u00e4ge, das planm\u00e4\u00dfig mit dem Brexit genau zwei Jahre sp\u00e4ter am 29. M\u00e4rz 2019 endet. Die EU-Kommission und der Rat der Mitgliedsl\u00e4nder hatten vor dem EuGH argumentiert, das Verfahren lasse sich nur mit einem einstimmigen Beschluss des Rats stoppen.<br \/>Der EuGH sieht das eindeutig anders. Ein R\u00fcckzieher der Austrittsank\u00fcndigung sei &#8222;in \u00dcbereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten&#8220; in Gro\u00dfbritannien m\u00f6glich. Das gelte so lange, bis ein Austrittsabkommen in Kraft oder die vorgesehene Austrittsfrist einschlie\u00dflich m\u00f6glicher Verl\u00e4ngerungen abgelaufen sei.<br \/>Die &#8222;eindeutige und bedingungslose Entscheidung&#8220; zum Verbleib in der EU m\u00fcsse dem Rat schriftlich mitgeteilt werden. Dann bliebe das Vereinigte K\u00f6nigreich unter unver\u00e4nderten Bedingungen Mitglied der EU, entschieden die Luxemburger Richter.<br \/>Ein R\u00fcckzieher von der Absicht zum Austritt sei wie diese selbst ein souver\u00e4ner Akt des Mitgliedsstaats. W\u00fcrde man die Zustimmung der \u00fcbrigen Staaten zur Bedingung machen, widerspr\u00e4che das dem Prinzip, dass kein EU-Land gegen seinen Willen zum Austritt gezwungen werden k\u00f6nne, erkl\u00e4rte der EuGH.<br \/>EU-Ratschef Donald Tusk nehme das Urteil zur Kenntnis, werde aber nicht reagieren, hie\u00df es aus EU-Kreisen. Tusk hatte Gro\u00dfbritannien in der Vergangenheit immer wieder angeboten, in der EU zu bleiben.<br \/>Der schottische Europaabgeordnete Alyn Smith aus der Gr\u00fcnen-Fraktion erkl\u00e4rte, die EuGH-Entscheidung sende eine klare Botschaft an das britische Parlament, &#8222;dass es einen Ausweg aus diesem Schlamassel gibt&#8220;. Wenn Gro\u00dfbritannien sich umentscheide, sollte die EU das Land wieder mit offenen Armen empfangen, meinte Smith.<br \/>Das Urteil d\u00fcrfte den Brexit-Gegnern in Gro\u00dfbritannien Auftrieb geben. May hatte noch am Wochenende abermals f\u00fcr ihr Brexit-Paket geworben. Es besteht aus einem knapp 600 Seiten starken Austrittsvertrag, der die Bedingungen der Trennung regelt, so etwa die Rechte der EU-B\u00fcrger in Gro\u00dfbritannien und finanzielle Pflichten Londons gegen\u00fcber der EU. Erg\u00e4nzt wird der Vertrag durch eine rechtlich nicht bindende politische Erkl\u00e4rung zu den k\u00fcnftigen Beziehungen.<br \/>Scheitert Mays Plan im Parlament, muss sie entweder noch einmal abstimmen lassen &#8211; oder es braucht einen Plan B. Aus der britischen Regierung und der Opposition mehren sich Signale, dass dann eine engere Anbindung an die EU erwogen werden k\u00f6nnte, zum Beispiel der Verbleib in Binnenmarkt und Zollunion. Nicht mehr undenkbar ist ein zweites Referendum &#8211; oder eben sogar ein R\u00fcckzieher vom Brexit. (dpa)<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Exit vom Brexit ist noch ohne Weiteres m\u00f6glich, entscheiden die obersten EU-Richter in Luxemburg. Das d\u00fcrfte den Gegnern des EU-Austritts vor der&#8230; Der Exit vom Brexit ist noch ohne Weiteres m\u00f6glich, entscheiden die obersten EU-Richter in Luxemburg. 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