<!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG:--><!--DEBUG:dc3-deutschland-mix-in-german-pdf-2--><!--DEBUG-spv-->{"id":1300837,"date":"2018-12-14T11:28:00","date_gmt":"2018-12-14T09:28:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nhub.news\/?p=1300837"},"modified":"2018-12-14T12:08:30","modified_gmt":"2018-12-14T10:08:30","slug":"mannlich-weiblich-oder-divers","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/nhub.news\/de\/2018\/12\/mannlich-weiblich-oder-divers\/","title":{"rendered":"M\u00e4nnlich, weiblich oder divers"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><b>Intersexuelle Menschen haben in Deutschland k\u00fcnftig die Option, ihre Geschlechtsidentit\u00e4t als \u00abdivers\u00bb zu bezeichnen. Kritik gab es aus der Opposition daran, dass man eine \u00e4rztliche Bescheinigung braucht, wenn man das will.<\/b><br \/>\nIm Normalfall bereitet dies frischgebackenen Eltern kein Kopfzerbrechen: Sie kreuzen im Geburtenregister an, ob ihr Kind m\u00e4nnlich oder weiblich ist. Es gibt aber eine kleine Gruppe von Menschen, deren K\u00f6rper Merkmale beider Geschlechter aufweist. F\u00fcr diese vielleicht 100 000 Personen hat das deutsche Parlament am Donnerstagabend eine dritte Option geschaffen, n\u00e4mlich die Kennzeichnung als \u00abdivers\u00bb. Die Botschaft des Gesetzgebers lautet somit, dass ein Kind genauso normal ist wie jedes andere, auch wenn es nicht in das \u00fcbliche Raster passt.<br \/>Die grosse Koalition hat diese Neuregelung allerdings nicht ganz aus freien St\u00fccken gef\u00e4llt. Es bedurfte dazu einer Aufforderung des deutschen Verfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber bis Ende Jahr Zeit f\u00fcr eine L\u00f6sung einger\u00e4umt hatte. Im \u00dcbrigen handelt es sich bei der neuen Regelung um eine Option f\u00fcr die Eltern und Betroffenen. Niemand muss somit sein Kind als \u00abdivers\u00bb einordnen, wenn er sich damit unwohl f\u00fchlt.<br \/>Betroffene Intersexuelle k\u00f6nnen auch sp\u00e4ter die Zuordnung zu \u00abdivers\u00bb einleiten, was ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs m\u00f6glich sein soll. Allerdings muss daf\u00fcr ein \u00e4rztliches Attest vorgelegt werden, das die Intersexualit\u00e4t belegt. Diese Bedingung zog im Parlament geharnischte Kritik der Gr\u00fcnen, Linken und auch der FDP auf sich. Die Gr\u00fcnen brachten deshalb einen Antrag ein, der es generell Menschen erlaubt h\u00e4tte, sich f\u00fcr die Variante \u00abdivers\u00bb zu entscheiden, wenn sie sich in ihrer Identit\u00e4t weder dem m\u00e4nnlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeh\u00f6rig f\u00fchlen. Man solle die Identit\u00e4t nicht nur auf das Biologische beschr\u00e4nken.<br \/>Auch die FDP bezeichnete die Attest-Pflicht als Schikane. Jeder Mensch wisse doch selbst am besten, wohin er geh\u00f6re, sagte Jens Brandenburg von der FDP, da brauche es keine staatliche Vorgabe. Der gr\u00fcne Antrag scheiterte jedoch an den Gegenstimmen der grossen Koalition und der AfD.<br \/>Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende, Beatrix von Storch, warf der grossen Koalition vor, das Gesetz passe ins Bestreben das Geschlecht zu dekonstruieren und die Familie zu zersetzen. Die Geschlechtszugeh\u00f6rigkeit sei ein objektives Merkmal und d\u00fcrfe nicht Gegenstand pers\u00f6nlicher Befindlichkeiten werden. In ihrer Rede mokierte sie sich \u00fcber den Begriff der LSBTTIQ-Aktivisten \u2013 eine Abk\u00fcrzung f\u00fcr Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuell und Queer \u2013, die sie auch im Verfassungsgericht am Werk sieht. Etwas \u00fcberraschend war da, dass sie zum Schluss erkl\u00e4rte, sie h\u00e4tte zustimmen k\u00f6nnen, wenn das Gesetz \u00abinter\u00bb statt \u00abdivers\u00bb vorgesehen h\u00e4tte und strikt auf intersexuelle Personen mit Nachweis beschr\u00e4nkt bliebe.<br \/>Eine radikale Variante w\u00e4re es gewesen, auf eine Angabe des Geschlechts im Geburtsregister ganz zu verzichten. Auf diese M\u00f6glichkeit hatte auch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen. Allerdings argumentierte die grosse Koalition damit, dass es diese Angabe brauche, da das Register Beweiskraft habe und etwa die internationale Zivilluftfahrtorganisation verlange, dass in Reisep\u00e4ssen die Information weiblich, m\u00e4nnlich oder X enthalten sei. Mit den Stimmen der grossen Koalition, bei Enthaltungen von FDP und Gr\u00fcnen, wurde das Gesetz schliesslich verabschiedet.<\/p>\n<script>jQuery(function(){jQuery(\".vc_icon_element-icon\").css(\"top\", \"0px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\"#td_post_ranks\").css(\"height\", \"10px\");});<\/script><script>jQuery(function(){jQuery(\".td-post-content\").find(\"p\").find(\"img\").hide();});<\/script>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Intersexuelle Menschen haben in Deutschland k\u00fcnftig die Option, ihre Geschlechtsidentit\u00e4t als \u00abdivers\u00bb zu bezeichnen. Kritik gab es aus der Opposition daran, dass man eine \u00e4rztliche Bescheinigung braucht, wenn man das will. Im Normalfall bereitet dies frischgebackenen Eltern kein Kopfzerbrechen: Sie kreuzen im Geburtenregister an, ob ihr Kind m\u00e4nnlich oder weiblich ist. 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